AUTO ABNAHME BEI RASERN

Ab dem heutigen 1. März müssen Raser in Österreich nicht nur mit hohen Geldstrafen rechnen, im Extremfall kann auch das Auto beschlagnahmt werden. Urlauber sollten die neue „Knallhart“-Regel unbedingt kennen. Sonst droht eine böse Überraschung.

 

 

 

Österreich verschärft die Strafen für Raser. Wer innerorts schneller als 80 Kilometer pro Stunde (km/h) und außerorts schneller als 90 km/h fährt, muss damit rechnen, dass sein Auto beschlagnahmt und versteigert wird. Bei einschlägig Vorbestraften oder Wiederholungstäter im Bereich des Straßenverkehrs kann das Auto schon bei mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts beschlagnahmt werden, wie der Österreichische Automobilclub und der ADAC berichten. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist die vorläufige Beschlagnahme für 14 Tage zulässig. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos.

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