Ab dem heutigen 1. März müssen Raser in Österreich nicht nur mit hohen Geldstrafen rechnen, im Extremfall kann auch das Auto beschlagnahmt werden. Urlauber sollten die neue „Knallhart“-Regel unbedingt kennen. Sonst droht eine böse Überraschung.
Österreich verschärft die Strafen für Raser. Wer innerorts schneller als 80 Kilometer pro Stunde (km/h) und außerorts schneller als 90 km/h fährt, muss damit rechnen, dass sein Auto beschlagnahmt und versteigert wird. Bei einschlägig Vorbestraften oder Wiederholungstäter im Bereich des Straßenverkehrs kann das Auto schon bei mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts beschlagnahmt werden, wie der Österreichische Automobilclub und der ADAC berichten. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist die vorläufige Beschlagnahme für 14 Tage zulässig. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos.