RADFAHRER DÜRFEN BEI ROT ABBIEGEN

Seit dem 1. Oktober dürfen Radfahrer, an bestimmten Ampel-Kreuzungen (10x in Wien) bei Rot Rechts abbiegen. Es gibt aber eine Studie aus Deutschland, dass Bestätigt, dass das rechts abbiegen von Radfahrern nicht ungefährlich ist. Das Rechtsabbiegen bei Rot für Kraftfahrzeuge gefährdet nach internationalen Erfahrungen die Verkehrssicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

 

Durch die Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot für Kfz in den USA der 1970er-Jahre haben sich die Unfälle mit Radfahrenden und Gehenden an Kreuzungen fast verdoppelt. Ein Grund, warum es mit Rechtsabbiegen bei Rot häufiger zu Unfällen kommt, ist der tote Winkel, durch den die Sicht beim Abbiegen eingeschränkt ist. Besonders bei Lkw ist der tote Winkel bauartbedingt besonders groß und stellt an Kreuzungen eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und Radfahrende dar – selbst an ampelgeregelten Kreuzungen und scheinbar korrektem Verhalten aller Beteiligten.

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