PICKERLBEFUND NEGATIV? POLIZEI RÜCKT AUS

Dein Auto erhält ein negatives Pickerl-Gutachten wegen „Gefahr im Verzug“? Ein paar Tage später steht die Polizei vor der Tür, verlangt Kennzeichen und Zulassungsschein. Das ist kein Scherz, sondern momentan gang und gäbe. Eine seit Mai eingeführte Datenbank macht das möglich. Prüfstätten, Werkstätten, ARBÖ, ÖAMTC sind dazu verpflichtet, die Prüfungsergebnisse in die Prüfsoftware einzutragen. Bei „Gefahr im Verzug“ meldet diese automatisiert an die Behörde weiter. (Der ARBÖ Steiermark zum Beispiel führt jährlich 25.000 Überprüfungen durch, rund ein Prozent enden mit „Gefahr im Verzug“.) Die Behörde hat dann die Möglichkeit, der Polizei die sofortige Abnahme der Kennzeichen und des Zulassungsscheins anzuweisen. In der Steiermark wird das als – bis jetzt – einziges Bundesland so gehandhabt, in Bruck-Mürzzuschlag scheinbar als „sofort auszuführendes Muss“ ausgelegt. Dort tauchte die Polizei nämlich zwei Tage nach einem Prüftermin bei einer Werkstatt auf, um die Kennzeichen eines Pkw-Anhängers, dessen Bremslichter defekt waren, einzukassieren. Was sauer aufstößt: „Die Betroffenen bekommen fast keine Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Viele Teile muss man ja bestellen, das dauert“, kritisiert ein betroffener Kfz-Mechaniker.

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