ALLE JAHRE WIEDER: WINTERREIFEN-PFLICHT

Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

 

 

 

 

 

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Zwangsmaßnahmen als letztes MittelWer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert – also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt – und somit zu einer Gefahr für die Verkehrsicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Beweispflicht bei Unfall mit SommerreifenWenn der Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist, nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden.

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